Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist eine Gesamtheit von Rechtsnormen, welche die Beziehungen bezüglich der Gründung, Funktion und Auflösung der Versicherungsgesellschaften und deren Beziehungen zu den Verischerten, regeln.

Die Versicherung an sich als Tätigkeit wird durch Erschaffung eines gemeinsamen zivilen Fonds unterschiedlicher Personen, potentiell bedroht von bestimmten Ereignissen, umgesetzt. Zu diesem Zweck wird ein neuer Rechtssubjekt – die Versicherungsgesellschaft - in Form einer Aktien-, Holdinggesellschaft oder Versicherungsgenossenschaft, geschaffen.

Die Mittel dieses Fonds werden:

  • auf bestimmte Art und Weise verwaltet;
  • die Aufteilung dieser Mittel erfolgt zugunsten jener, die effektiv einen Schaden erlitten haben, oder wurden von einer Versicherungsereignis betroffen;
  • Dieser Fond hat die Funktionen eines Versicherungsfonds. Die Schäden werden durch Abfindungen (bei materiellen) oder Versicherungsbeträge (bei immateriellen Schäden – wie Verstöße gegen persönliche Rechte – Gesundheit, Leben, etc.) ausgeglichen.

Die Versicherungsbeziehung entsteht durch Abschluss eines Vertrags zwischen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherten. Der Begriff des Versicherungsvertrags wird in Art. 183 des bulgarischen Versicherungsgesetzbuches und besagt folgendes: “Mit dem Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer ein bestimmtes Risiko gegen Bezahlung einer Prämie zu tragen, und im Falle des Eintritts eines Versicherungsereignisses, den daraus entstandenen Schaden dem Versicherten oder Dritten eine Versicherungsentschädigung oder Geldbetrag auszuzahlen“.

Dieser Vertrag erfordert Übereinstimmung von Willenserklärungen des Versicherers und des Versicherten. Jede der Parteien hat bestimmte Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Versicherers werden Verantwortungen genannt – er trägt das Risiko und bei Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Versicherer verpflichtet eine Entschädigung oder ein Versicherungsbetrag auszuzahlen. Der Versicherte hat die Pflichten die Versicherungsprämie zu begleichen und dem Verischerer für die Versicherung relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

Der Versicherungsvertrag ist gegenseitig, entgeltlich, durch bloße Einigung wirksam werdend, formell und aleatorisch. Er ist gegenseitig und entgeltlich, aufgrund der Verpflichtung des Versicherten die Versicherungsprämie zu bezahlen, im Gegenzug aber die Verpflichtung des Versicherers entsteht, Versicherungsschutz zu gewähren. Jede dieser Pflichten ergibt die Berechtigung für die Gegenpflicht. Der Vertrag wird durch übereinstimmende, in der dafür vorgesehenen Form, Einigungen wirksam, erfüllt den faktischen Bestandteil des Vertrags. Er ist formell, da das Gesetz schriftliche Form für das Zustandekommen erfordert – der Vertrag wird entweder schriftlich in der Form der Versicherungspolice oder anderer schriftlichen Urkunde geschlossen.

Faktoren, die dazu geführt haben, dass das Versicherungsgeschäft heutzutage so geworden ist, wie wir es kennen:

  • Die Verbesserung der mathematischen und statistischen Methoden für Berechnung von Wahrscheinlichkeiten des Eintritts verschiedener Versicherungsrisiken – dies ist von Bedeutung für die Einstufung der Versicherungsprämie, damit die Schäden bei Eintritt der Versicherungsrisiken abgedeckt werden können;
  • Starke Entwicklung der ökonomischen und finanziellen Methoden zur Verwaltung des Versicherungsbestandes, zusammengesetzt aus der gesammelten Mittel der Versicherungsprämien;
  • Die Struktur der Versicherungsprodukte wurde verfeinert, indem ansprechendere Produkte dem Versicherten angeboten werden, manche davon sogar mit Investitionszielen.

Art. 3 des Versicherungsgesetzbuches besagt, dass die Versicherung eine Tätigkeit der Gewährleistung von Abdeckung der Risiken kraft Vertrags ist, welche sich in der Einnahme und Ausgabe der Mittel, vorgesehen für Auszahlung von Entschädigungen und anderen Versicherungsbeträgen bei Eintritt von Ereignissen oder Erfüllung von Bedingungen, wie laut Vertrags oder Gesetz vorgesehen sind, sowie den damit zusammenhängenden Handlungen, äußert: Einschätzung des Versicherungsrisikos, Bestimmung der Versicherungsprämie, Feststellung eines eingetretenen Versicherungsereignisses, Bestimmung des Umfangs der ursächlichen Schäden, Verwaltung der eigenen Mittel und Aktiven, welche zur Abdeckung der technischen Vorräte des Versicherers dienen u.a.

Obwohl die Versicherung eine Rechtsbeziehung zwischen gleichgestellte zivilrechtliche Subjekte (Versicherer und Versicherter) ist, sieht das bulgarische Versicherungsrecht eine stark ausgeprägte Rolle der staatlichen Regulierung vor, d. h., die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherer und dem Staat sind öffentlichrechtliche Beziehungen.

Die Versicherungen werden in zwei Gruppen aufgeteilt: individuelle und Vermögensversicherungen. Die Versicherungsarten werden in Anlage Nr. 1 des Versicherungsgesetzbuches aufgezählt.

Versicherer, der individuelle Versicherungen anbietet, hat nicht das Recht Vermögensversicherungen anzubieten und umgekehrt. Die Idee dahinter ist den Versicherungsfond einzugrenzen, und dass die Mittel nicht verfließen, d.h. das die Gelder zur Abdeckung nur des bestimmten Risikos genutzt werden.

Wir sind Ihr Rechtsanwalt in Bulgarien in Fragen des Versicherungsrechts. Unsere juristische Dienstleistungen in diesem Gebiet decken Folgendes ab:

  • Beratungen in allen Fragen des Versicherungsrechts;
  • Einreichung von Widersprüchen gegen Ablehnung der Auszahlung von Versicherungsentschädigung oder –betrag;
  • Geltendmachung der schriftlichen Ansprüche gegen Versicherer bezüglich seiner Verpflichtung zur Auszahlung von Entschädigungen oder Versicherungssbeträge;
  • Prozessuale Vertretung vor allen Instanzen der bulgarischen Gerichte in Versicherungssachen.

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