Bulgarien ist für Investoren auch aus steuerrechtlichen Gründen empfehlenswert – es besteht ein Einheitssteuersatz für Einkommens- und Körperschaftssteuer von 10 %. Durch eine Verlagerung nach oder Neugründung ihrer Tätigkeit in Bulgarien können ausländische Investoren den weitaus größeren Steuersätzen ihrer Heimatländer, z. B. Deutschland, entgehen. Dies ist vor allem dann steuerrechtlich günstig, wenn sie in der Region auf Dauer präsent sein wollen.

Die Mitarbeiter der Rechtsanwälten Ruskov & Kollegen beraten und betreuen Ihre privaten und wirtschaftlichen Tätigkeiten in Deutschland und Bulgarien aus steuerrechtlicher Sicht. Dazu gehören Einkommen aus Warenlieferungen, Investitionen, Dividenden, Erbschaften, Arbeitsdienstleistungen, landwirtschaftlicher Tätigkeit, Nutzung, Verkauf, Tausch oder einer anderen Art von Übertragung von Immobilien, aus Vergütungen von ausländischen natürlichen Personen oder andere durch das Gesetz festgelegte Einkommensquellen. Dabei berücksichtigen wir die EU-Steuerrichtlinien und Verordnungen, sowie internationale Steuerabkommen, wie das deutsch-bulgarische Doppelbesteuerungsabkommen.

Bei Investitionsprojekten beraten wir Sie bereits vor Projektbeginn über die aus steuerrechtlicher Sicht günstigsten Optionen Ihrer Tätigkeit.

Unsere Hauptleistungen im Bereich des Steuerrechts sind:

  • Steuerliche Registrierung Ihres Unternehmens in Bulgarien
  • Beratungen zu steuerrechtlichen Fragen in allen Bereichen des Steuerrechts - Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Quellensteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Besteuerung von Aufwendungen, Gemeindesteuern und Gebühren etc.
  • Optimierung der Tätigkeit aus steuerrechtlichen Sicht unter Einbeziehung des bulgarischen, deutschen und europäischen Steuerrechts
  • Beratungen im Zusammenhang mit der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien
  • Beratungen im Zusammenhang mit Steuerbescheiden und Erhebung von Einsprüchen dagegen
  • Prozessvertretung in Steuersachen
  • laufende Buchhaltung und Steuerberatung in Deutschland und Bulgarien
  • monatliche Umsatzsteuermeldung

In Bulgarien unterstützen wir unsere Mandanten in den Bereichen der Steuerberatung und Buchhaltung durch das kanzleiinterne Steuerbüro Germania EOOD.

Hier können Sie ausführliche Informationen zum bulgarischen Steuerrecht in deutscher Sprache erhalten.


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