Internetrecht und geistiges Eigentum

Die heutige Lage der Handelsbeziehungen in dem elektronischen Raum, die exponentielle Steigerung der Bedeutung von digitalen Technologien und der unentbehrliche Bedarf an juristische Regelung dieser Prozesse setzten die Absonderung des Bereichs des unter Vorbehalt genannten Internetrechts in Bulgarien durch. In diesem Bereich kreuzen sich viele der üblichen Rechtstatbestände, äußern sich jedoch in Spezifikationen, welche einen besonderen Blickwinkel und Lösung den in diesem Bereich entstandenen Fällen erfordern, sowie spezifischen Methoden zur Analyse den Problemen und Bedürfnissen der Beteiligten in diesen öffentlichen Beziehungen. Gleichzeitig, mit Eintritt der digitalen Technologien, wird die Bedeutung des Rechts des geistigen Eigentums (das Urheberrecht und ihm ähnliche Rechtsgebiete und das sog. industrielle Eigentum) auch in Bulgarien zur Entwicklung moderner Business-Modelle mit hohem Mehrwert und Auftritt den Personen in dem öffentlichen Raum, immer größer.

Die Regulierungsmechanismen, sowohl in Beziehung auf das Internetrecht als auch auf das Recht des geistigen Eigentums in Bugarien, werden mit hohem Grad der internationalen Harmonisierung genutzt, dabei wird ein zusätzliches Bedürfnis spezifische internationale Mechanismen für rechtliche und faktische Handlungen bezüglich des Rechtsschutzes und Interessen in diesen Gebieten, geweckt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ruskov und Kollegen bietet in Bulgarien folgende Dienste im Bereich des Internetrechts und des geistigen Eigentums an:

I. Internetrecht

  • Beratung bei der Registrierung von Domains in Bulgarien;
  • Vertretung in Streitigkeiten in Bezug auf Domains – auf gerichtlichem und schiedsgerichtlichem Wege, bei speziellen Registrierungs- und Streitverfahren von Registratoren von Domains;
  • Anfertigung von Verträgen in Sachen Rechte auf Domains;
  • Vertretung in Streitigkeiten bei Verletzungen der Rechte eines geschützen Markenzeichens und dessen Nutzung für Domains;
  • Anfertigung von Standardbriefen zur Unterlassung rechtswidriger Tätigkeiten (cease and desist letters);
  • Anfertigung von AGB´s zur Nutzung von Internetdiensten;
  • Anfertigung von Klauseln zum Ausschluss der Dienstanbieter (sog. disclaimer);
  • Beratungen bei Verträgen, die online oder auf Plattformen abgeschlossen wurden;
  • Verteidigung der Redefreiheit im Internet.

II. geistiges Eigentum

  • Urheberrechte im Bereich der Internetkommunikationen: Anfertigung von Verträgen zur Herstellung von Software, urheberrechtlichem Schutz und Patentfähigkeit von Softwarecodes, Schutz der Autoreninhalte im Internet;
  • Handelsmarken – Registrierung, Beobachtung, Opposition und Schutz der Rechte den Handelsmarken, europäischen Handelsmarken (CTM), internationalen Handelsmarken zur Organisation des geistigen Eigentums (WIPO);
  • Beratungen im Bereich des Patentrechts, industriellen Designs, geografischen Bezeichnungen der Herkunft.