Wettbewerbsrecht

Ziel der Gesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb in Bulgarien ist die Bewahrung, Schutz und Entwicklung der freien Marktwirtschaft und des wirksamen Wettbewerbs in der Wirtschaft. In den modernen Gesellschaften ist der Wettbewerb von entscheidender Bedeutung für die Existenz und Funktionieren der Marktwirtschaft.

Die Rechtsvorschriften über den Schutz gegen unlauterem Wettbewerb in Bulgarien findet sich im Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs (kurz: GSW, bulg.: Закон за защита на конкуренцията). Der unlautere Wettbewerb ist eine Verletzung der geltenden Regeln und Normen des Handelswettbewerbs und mit diesem wird gegen viele rechtliche Vorschriften und ungeschriebene Regeln der gewissenhaften Handelspraxis verstoßen. Vor allem ist der Wettbewerb mit den Regeln des gerechten wirtschaftlichen Verhaltens verbunden, die jedes Unternehmen einhalten muss. Art. 29 GSW stellt das gemeinsame Verbot: „Jede Handlung oder Unterlassung in der Durchführung der Geschäfte, die im Widerspruch mit der gewissenhaften Handelspraxis steht und die Interessen der Konkurrenten beschädigt oder beschädigen kann, ist verboten.“ Außerdem gibt es auch spezielle Zusammenstellungen von unlauterem Wettbewerb, die in den Arten von 30 bis 37 GSW aufgezählt sind.

Art. 30 GSW verbietet die Schädigung des guten Namens und des Vertrauens gegenüber den Konkurrenten, sowie die angebotenen Waren und Dienstleistungen durch die Behauptung oder durch die Verbreitung falscher Informationen, als auch durch die Darstellung der Tatsachen in einer verzerrten Form.

Weiterhin verboten ist die Irreführung über wesentliche Merkmale der Waren oder Dienstleistungen oder über die Weise der Nutzung oder der Erbringung der Dienstleistungen durch die Behauptung falscher Informationen, als auch durch die Darstellung der Tatsachen in einer verzerrten Form. Art. 32 GSV verbietet die irreführende und vergleichende Werbung, die zur Verantwortung für die Agentur, die die Werbung erstellt, führt. Das Gesetz regelt auch die verschiedenen Arten solcher Werbung.

Die Imitation ist verboten, insbesondere: das Angebot von Waren oder Dienstleistungen, die mit ihrem Aussehen, Verpackung, Kennzeichnung oder mit anderen Merkmale zum Irrtum über die Herkunft, den Hersteller, den Verkäufer, Art und Ort der Herstellung, die Quelle und die Methode des Erwerb und der Nutzung, die Menge, die Qualität, die Natur, die Benutzereigenschaften oder andere wesentlichen Merkmale der Waren oder Dienstleistungen führen können; die Nutzung der Firma, der Marke oder der geografischen Angabe, die übereinstimmend oder ähnlich zu denen von anderen Personen sind, oder nach einer Methode, die zur Schädigung der Interessen von Konkurrenten führen können; als auch die Nutzung von Domains oder außer Aussehen der Internet-Seite, die identisch oder ähnlich zu denen von anderen Personen sind, nach einer Methode, die die Interessen von Konkurrenten beschädigen oder in die Irre führen kann.

Art. 36 GSW regelt die unlautere Heranziehung der Klienten als eine Form des unlauteren Wettbewerbs ein. Verboten ist die Umsetzung des unlauteren Wettbewerbs, der nach der Heranziehung der Klienten orientiert ist u.a.

GSW enthält auch mehrere Vorschriften gegenüber Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Praktiken, die den Wettbewerb beschränken, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und alle anderen Akten und Handlungen, die zur Abwendung, Beschränkung oder Verletzung des Wettbewerbs führen können.

Zum Schutz des Wettbewerbs bestellt das Gesetz die Kommission zum Schutz des Wettbewerbs (KSW, bulg.: Комисията за защита на конкуренцията) als eine unabhängige Behörde, die autonome wirtschaftliche Subjekte, nachgefragte und abgebotene Waren und Dienstleistungen kontrolliert. Gegenstand der Tätigkeit der KSW sind alle Verletzungen des freien Marktwettbewerbs.

Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Schutz vor unlauteren Wettbewerb in Bulgarien. Die Dienstleistungen der Kanzlei Ruskov & Kollegen im Bereich des Wettbewerbsrechts beinhalten:

  • Konzeption von Geheimhaltungs- und Kundenschutzvereinbarungen;
  • Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen;
  • Beratung der Mandanten, deren Ziel die Übereinstimmung ihrer Geschäftstätigkeit mit den Regeln des Wettbewerbsrechts ist;
  • Vertretung und Verteidigung vor Kommission zum Schutz des Wettbewerbs (KSW);
  • Prozessuale Vertretung vor dem oberster Gericht bei Berufungen gegen Entscheidungen der Kommission;
  • Prüfung von Werbemaßnahmen und Strategien;
  • Beratung über die zulässigen Darstellungsmöglichkeiten eines Unternehmens, insbesondere in der Werbung;
  • Vorbereitung aller Arten von Mitteilungen an die Kommission.
  • Strukturierung und Prüfung geplanten Fusionen und Übernahmen und ihre Durchführung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Schutz des Wettbewerbs

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