Die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Ruskov & Kollegen beraten und betreuen Sie bei einer Firmengründung in Bulgarien. Wir finden für Sie die nach dem bulgarischen Handelsrecht optimale Gesellschaftsform, arbeiten die Gesellschaftsverträge aus, vertreten Sie im Eintragungsverfahren vor dem Handelsregister, eröffnen Firmenkonten bei einer bulgarischen Bank Ihres Wunsches, beantragen bei den zuständigen Finanzbehörden die Ausstellung einer Steuernummer und einer Umsatzsteueridentifikatonsnummer für Ihre Firma.

Als weitere Dienstleistung können wir Ihnen einen geeigneten Firmensitz aussuchen, bzw. selbst einen Firmensitz anbieten. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeignetem Personal, bzw. können Ihnen vor Ort einen Geschäftsführer oder Firmenvertreter zur Verfügung stellen. Wir verfügen über kompetente Buchhalter und Steuerberater, so dass wir die steuerrechtlichen Angelegenheiten Ihrer Firma in Bulgarien übernehmen können.

Wir bieten Ihnen optional an:

  • Beantragung eines Firmennamens
  • Erstellung der Gesellschaftsverträge und Gründung der Firma beim Notar
  • Notariell errichtete Gründungsurkunde mit Apostille
  • Beantragung der EU-USt.-Ident.-Nr.
  • Steuerliche Beratung zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien und zum Europäischen Steuerrecht, Steueroptimierung der Niederlassung in Bulgarien
  • Eröffnungsbilanz
  • Handelsregisterauszug mit beglaubigter Übersetzung und Apostille
  • Übersetzung der Firmenunterlagen
  • Firmenkonto bei einer bulgarischen Bank incl. Internetbanking
  • Generalvollmacht mit begllaubigter Übersetzung und Apostille
  • Firmenanschrift - Domizil - in Sofia, Bulgarien
  • Büroservice
  • Buchhaltung, laufende Umsatzsteueranmeldung, Jahresabschluss

Das bulgarische Recht bietet folgende Möglichkeiten zur Ausübung einer witschaftlichen Tätigkeit an:

  • Gewerbe (bulg. БУЛСТАТ) – Jede natürliche geschäftsfähige Person, der in Bulgarien eine freiberufliche Tätigkeit (in der bulgarischen Gesetzgebung gibt es keine umfassende Liste von den freien Berufen) oder ein Gewerbe in eine nichtkaufmännische Art ausübt, muss nach dem BULSTAT-Gesetz registriert sein. Somit jeder, der einen Beruf auf eigene Rechnung betreibt. Die Registrierung muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Beginn der Tätigkeit vorgenommen werden. Die Registrierung ist einfach – es muss ein Formular für die Erfassung der Tätigkeit ausgefüllt werden. Dem Antrag muss ein Bildungs- oder Befähigungsnachweis beigefügt werden (z.B. Diplom, Berufszertifikat, Zeugnis). Der Gewerbetreibende, bzw. Freiberufler muss sich nach der Registrierung steuerlich erfassen lassen, bei einem Jahresumsatz über BGN 50.000 ist die Anmeldung nach dem Umsatzsteuergesetz obligatorisch. Hier können Sie weitere Informationen über einen Eintrag im Register BULSTAT erhalten.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (bulg. Гражданско дружество) - Mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbaren zwei oder mehrere Personen ihre Unternehmen zu vereinigen, um ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel zu erreichen – Art. 357 ff. des Gesetzes über die Verträge und Schuldverhältnisse. Dazu können die Gesellschafter Geldbeiträge oder sonstige Mobilien- oder Immobilieneinlagen vereinbaren. Alles, das von der Gesellschaft erworben wird, ist gemeinsames Eigentum der Gesellschafter. Wenn etwas anderes nicht vereinbart wird, sind die Anteile der Gesellschafter gleich. 
  • Einzelkaufmann (bulg. Едноличен Търговец, kurz: „ЕТ“) – ist eine Person, die gewerbsmäßig ein der im Art. 1 Abs. 1 bulgarische Handelsgesetz aufgezählten Handelsgeschäfte tätigt oder einen Gewerbebetrieb gründet, dessen Art und Umfang einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb entspricht. Mit der Eintragung als Einzelkaufmann im bulgarischen Handelsregister wird die Rechtspersönlichkeit der natürlichen Person erweitert, d.h. er wird verantwortlich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen sowohl aus der Handelstätigkeit als auch aus der Tätigkeit als Privatperson. Er haftet für alle seine Verpflichtungen mit seinem ganzen Vermögen. Es entsteht kein neues Rechtssubjekt. Hier finden Sie weitere Informationen über den Einzelkaufmann in Bulgarien.
  • Offene Handelsgesellschaft (bulg. Събирателно дружество, kurz: „с-ие“) – ist eine Gesellschaft, die von zwei oder mehreren Personen gegründet wird und die ein gewerbliches Unternehmen ausüben, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Gesellschafter übernehmen die volle Verantwortung für das Unternehmen durch ihre unbeschränkte Haftung. Diese Gesellschaft wird im Handelsregister eingetragen. Hier finden Sie weitere Informationen über die offene Handelsgesellschaft in Bulgarien.
  • Kommanditgesellschaft (bulg. Kомандитно дружество, kurz: „КД“) – ist eine Gesellschaft, die von zwei oder mehreren Personen gegründet wird. Bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern wird die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter - Komplementär). Die KG wird in das Handelsregister von dem persönlich haftenden Gesellschafter eingetragen. Hier finden Sie weitere Informationen über die Kommanditgesellschaft in Bulgarien.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Дружество с ограничена отговорност, kurz: „ООД“), bzw. Einmanngesellschaft mit beschränkter Haftung (bulg.: Еднолично дружество с ограничена отговорност, kurz: „ЕООД)“ – ist eine von einer oder mehreren Personen errichtete Gesellschaft, die für die Verpflichtungen der Gesellschaft mit ihren Einlagen am Kapital der Gesellschaft haften. Diese Gesellschaft entsteht aufgrund eines Gesellschaftsvertrags nach Eintrag ins Handelsregister. Das Stammkapital besteht aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter, die gemäß bulgarischem Handelsgesetz mindestens 2,- BGN betragen müssen. Hier finden Sie mehr Informationen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bulgarien.
  • Gesellschaft mit variablem Kapital (bulg. Дружество с променлив капитал, kurz; "ДПК"), ist eine neue hybride Rechtsform von Personen- und Kapitalgesellschaft, die Investitionen in Start-ups erleichtern soll. Das Stammkapital wird nicht im Handelsregister eingetragen, so dass die Herausgabe von Anteilen an Investoren und Mitarbeiter einfach und zügig erfolgen kann. Die Anteile können verschiedener Gattungen sein, zum Beispiel solche mit mehreren Stimmrechten oder nur mit einem Dividendenanspruch. Gesellschaften mit variablem Kapital können nur kleine Unternehmen sein, also solche mit bis zu 50 Mitarbeitern oder mit bis zu BGN 4 Mio. Jahresumsatz und/oder BGN 4 Mio. Gesellschaftsvermögen. Hier finden Sie mehr Informationen über die Gesellschaft mit variablem Kapital in Bulgarien.
  • Aktiengesellschaft (bulg. Акционерно дружество, kurz: „АД“) - Das Hauptmerkmal der AG ist die Gesellschaftsbeteiligung der Aktionäre. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen. Das Kapital der AG besteht aus Aktien. Der Mindestwert einer Aktie darf sich nicht weniger als auf ein BGN belaufen und es besteht keine Einschränkung bei dem Höchstwert einer Aktie. Bei der Gründung müssen alle Aktien des Kapitals gezeichnet und mindestens 25 % ihres Wertes muss angezahlt werden. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals ist 50.000 (fünfzigtausend) Leva. AG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Hier können Sie zusätzliche Informationen über die Aktiengesellschaft in Bulgarien finden.

 Eine umfassende Übersicht über die nach dem bulgarischen Gesellschaftsrecht zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen haben wir in unseren Informationsportal über das Handelsrecht in Bulgarien veröffentlicht.


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