Bankrecht

Das Bankrecht in Bulgarien erstreckt sich auf alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Banken gegenüber ihrem Kunden und ihren unternehmerischen Transaktionen ergeben. Das Bankrecht in Bulgarien umfasst die Rechtsverhältnisse von Kreditinstituten bei diversen Bankgeschäften und das Kreditwesen. Daher sind vom Bankrecht alle Bürger, Unternehmen und Einrichtungen betroffen, die in irgendeiner Form mit einem Kreditinstitut in Verbindung stehen. Denn egal ob Überweisungen, Kredite, PfandrechteHypotheken etc., alle diese Themen stehen mit dem Bankrecht in direktem Zusammenhang.

Regelungen zu den typischen Bankgeschäften in Bulgarien finden sich hauptsächlich im bulgarischen Handelsgesetz. Weitere Regeln zum Darlehen, für Finanzierungshilfen finden sich im bulgarischen Schuldgesetz (ЗЗД). Kreditsicherheiten, wie Hypotheken oder Bürgschaften werden ebenfalls im bulgarischen Schuldgesetz geregelt. Darüber hinaus enthalten weite Spezialgesetze weitere bankenrechtliche Vorschriften.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit Banken in Bulgarien. Unser Anwaltsbüro überprüft Ihre Verträge auf Lücken in den Vertragsbestimmungen und begleitet Bankkunden in den geschäftlichen Wechselbeziehungen mit den Banken.

Die Unmöglichkeit der Tilgung eines Darlehens zieht Konsequenzen seitens der Bank, meistens in Form von Kündigung des Kredits und Zwangsversteigerung. Als kompetente Ansprechpartner in Bulgarien begleiten wir Bankkunden bei Lösung solch einer verzwickten Angelegenheit. Ihre Rechte und Interessen können wir als Ihre Rechtsanwälte in Bankangelegenheiten bei einer Früherkennung am besten vertreten.

Häufige Praxis der Banken ist es private Verbindungen auszunutzen, wie die Bürgschaft bei der Gewährung eines Darlehens. In den meisten Fällen sind dies Verwandte, Lebenspartner oder Geschwister, die neben dem Bankkunden auch haftbar gemacht werden. Die Gesetzgebung hat jedoch in dieser Hinsicht Schranken gesetzt, sodass die Kreditabsicherung bzw. Mithaftung seitens nahestehender Personen nicht in allen Fällen zulässig ist. Kanzlei Ruskov und Kollegen eruiert, ob im Einzelfall der Mandant auch tatsächlich dafür Gewähr leisten soll.

Wir beraten Sie umfassend im Bankrecht in Bulgarien. Insbesondere zu folgenden Themen:

  • Recht der Bankbürgschaften
  • Kontokorrentverhältnisse
  • Vermögensverwaltungsverträge Projektfinanzierungen
  • Public Private Partnership Finanzierungen
  • Rechtliche Prüfung bei der Kündigung von Krediten
  • Rechtsprüfung bei Bürgschaften und Mitverpflichtung
  • Prüfung von Baufinanzierungsangeboten und -verträgen
  • Beratung bei gewerblichen Krediten
  • Beratung bei anderen verbundenen Geschäften
  • Unterstützung bei der Umschuldung und Ablösung von Altschulden

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