Die Mitarbeiter der Anwaltskanzlei Ruskov & Schädlich beraten und betreuen Sie bei einer Firmengründung in Bulgarien. Wir finden für Sie die nach dem bulgarischen Handelsrecht optimale Firmenform, arbeiten die Gesellschaftsverträge aus, vertreten Sie im Eintragungsverfahren vor dem Handelsregister, eröffnen Firmenkonten bei einer bulgarischen Bank Ihres Wunsches, beantragen bei den zuständigen Finanzbehörden die Ausstellung einer Steuernummer und einer Umsatzsteueridentifikatonsnummer für Ihre Firma.
Als weitere Dienstleistung können wir Ihnen einen geeigneten Firmensitz aussuchen, bzw. selbst einen Firmensitz anbieten. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeignetem Personal, bzw. können Ihnen vor Ort einen Geschäftsführer oder Firmenvertreter zur Verfügung stellen. Wir verfügen über kompetente Buchhalter und Steuerberater, so dass wir die steuerrechtlichen Angelegenheiten Ihrer Firma in Bulgarien übernehmen können.
Wir bieten Ihnen optional an:
- Beantragung eines Firmennamens
- Gründungs- Resident als Firmengründer
- Erstellung der Gesellschaftsverträge und Gründung der Firma beim Notar
- Notariell errichtete Gründungsurkunde mit Apostille
- Handelsregisterauszug
- Beantragung der EU-USt.-Ident.-Nr.
- Eröffnungsbilanz
- Notarielle Übertragung der Gesellschaftsanteile auf dem Auftraggeber
- Handelsregisterauszug mit begl. Übers. &. Apostille
- Übersetzung der Firmenunterlagen
- Firmenkonto bei einer bulgarischen Bank incl. Internetbanking
- Generalvollmacht mit begl. Übersetzung &. Apostille
- Firmenanschrift in Sofia, Bulgarien
- Büroservice
- Buchhaltung
Für Mandanten, die besonders schnell Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Bulgarien nachgehen können, den Gründungsformalitäten entgehen oder das Mindeststammkapital nicht erbringen wollen , bieten wir Vorrats- und Mantelgesellschaften zum Verkauf an.








